Krisenmanagement
Kaum ein Unternehmen ist nicht von den Folgen der Corona-Pandemie geschützt. Um diese Krise zu bewältigen, bedarf es einiger wichtiger Maßnahmen. Wir haben in unserem Krisenmanagement-Guide die möglichen Schritte zusammengefasst.

Was tun in Krisenzeiten ?
Wir konnten den Zahnarzt Dr. Roland Horn aus Konstanz für eine Videokonferenz zu dem Thema Krisenmanagement gewinnen.
Hier schildert er uns, wie er als Zahnarzt der Corona-Krise entgegenwirkt und zeigt uns Schritt für Schritt seine wichtigsten Maßnahmen zur Bewältigung.
Im Video wird deutlich, wie wichtige es ist, sofort und schnell Entscheidungen zu treffen und das Team durch wertschätzende Offenheit und Ehrlichkeit mit einzubeziehen.
Außerdem erhalten Sie Tipps, welche Hilfen Sie als Unternehmer bzw. Zahnarzt in Anspruch nehmen können, um Ihre Firma bzw. Praxis liquide zu halten und die Zeit der Krise unbeschadet zu überstehen.

Die 4 wichtigsten Maßnahmen im Krisenmanagement
1. Treffen Sie als Unternehmer eine Entscheidung und übernehmen Sie Verantwortung
Als Unternehmer erhalten Sie viele Leitlinien aber keine wirklichen Verhaltensregeln.
Treffen Sie als Führungskraft jetzt eine Entscheidung, welchen Weg Sie gehen wollen. Übernehmen Sie die Verantwortung für ihre Mitmenschen, für ihr Team, ihre Kunden bzw. Patienten und für alle Menschen, die in ihrem Umfeld unmittelbar betroffen sind.
2. Absicherung der wirtschaftlichen Existenz ihres Unternehmens bzw. ihrer Praxis für 3 Monate
2.1. Kurzarbeit beantragen
Kurzarbeit ist ein legitimes Mittel, um in schwierigen Zeiten vorübergehend die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter oder einem Teil ihrer Mitarbeiter zu reduzieren ohne diese kündigen zu müssen.
Kurzarbeit in der Corona-Krise:
- Mindestens 10 % ihrer Belegschaft muss in Kurzarbeit.
- Ihre Mitarbeiter arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder gar nicht (Null Kurzarbeit)
- Ihre Mitarbeiter erhalten 60 % bzw. 67 % (bei mind. 0,5 Kinderfreibetrag auf Lohnsteuerkarte) Ihres Nettogehaltes bzw. der Nettodifferenz aus SOLL und IST.
- Sie als Unternehmer bzw. Zahnarzt bekommen den auszuzahlenden Nettobetrag und im Zuge der Corona-Pandemie alle Sozialabgaben vom Arbeitsamt erstattet. D.h. im Klartext, dass Sie bei null Kurzarbeit keinerlei Kosten für Ihrer Mitarbeiter haben.
Beantragen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater das Kurzarbeitergeld bei Ihrer Arbeitsagentur. Ihr Steuerberater hilft Ihnen schnell und unkompliziert bei der Antragstellung.
2.2. Erweitern Sie bei ihrer Hausbank ihren Kontokorrentkredit
Kontaktieren Sie ihre Hausbank. Prüfen Sie, ob eine Erhöhung der Kreditlinien kurzfristig möglich ist.
2.3. Überbrückungskredit bei Bürgschaftsbanken
Im Zuge der Corona-Pandemie stellen Aufbaubanken bzw. Bürgschaftsbanken besondere Liquiditätskredite zur Verfügung. Informationen und Beantragung erfolgt über ihre Hausbank. Dabei werden Unternehmen Bürgschaften vom Bund zur Verfügung gestellt, um die Kredite abzusichern. Das Verfahren wird derzeit beschleunigt vorgenommen.
2.4. Soforthilfeprogramme vom Bund
Die Bundesregierung und die einzelnen Bundesländer stellen Unternehmen, Freiberuflern und Künstlern nicht rückzahlbare Sofortzuschüsse zur Verfügung, wenn diese durch die Corona-Krise bedingt Einbußen bzw. Liquiditätsengpässe haben.
Das Bundesland Baden-Württemberg bspw. bietet gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, einschließlich Künstler und Sozialunternehmer mit bis zu 50 Vollzeitkräften mit Hauptsitz Baden-Württemberg folgende Fördersummen zur Verfügung:
- 9.000 EUR für Soloselbstständige und Unternehmen bis zu 5 Vollzeit-Beschäftigte
- 15.000 EUR für Unternehmen mit bis zu 10 Vollzeit-Beschäftigte (inkl. Auszubildende)
- 30.000 EUR für Unternehmen mit bis zu 50 Vollzeit-Beschäftigte
Informationen, Links und den Online Antrag zum Soforthilfeprogramm für Baden-Württemberg finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Soforthilfe in anderen Bundesländern finden Sie unter:
- https://www.inboundagent.de/allgemein/soforthilfe-fuer-selbststaendige-corona-soforthilfeprogramm/
- https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716
- https://www.jimdo.com/de/magazin/corona-hilfen-fuer-selbststaendige-kleine-unternehmen/
3. Teambesprechung
Ihr Team ist wichtig gerade in Krisenzeiten.
Beziehen Sie ihr Team mit ein in ihre Entscheidungen. Signalisieren Sie ihrem Team, dass sie in der Lage sind, auch in dieser Krise ihr Unternehmen zu führen und die Krise zu meistern.
Sprechen Sie offen und ehrlich die Situation an. Zeigen Sie auf, welche Maßnahmen Sie bereits durchgeführt haben und welche Schritte Sie noch gehen werden. In ihrem Team herrscht gerade jetzt Verunsicherung und Angst.
Ihr Team braucht kompetente Führung und eine starke Hand, einen starken Chef, der Sie beruhigt und die Angst mildert.
Wenn Sie Kurzarbeit als Mittel der Wahl wählen, sprechen Sie mit ihrem Team. Bitten Sie ihre Mitarbeiter um Hilfe. Nur gemeinsam bewältigen Sie diese Situation.
Offene und ehrliche Kommunikation mit ihrem Team sind eine besondere Wertschätzung für ihre Mitarbeiter. Sie werden als Unternehmer besondere schöne Momente erleben, wenn diese in dieser Zeit zu Ihnen stehen und helfen.
4. Liquiditätsprüfung und -planung
Prüfen Sie ihre Kostenstellen. Lassen Sie sich zeitnah eine Kostenaufstellung Ihres Unternehmens vom Steuerberater erstellen und schauen Sie, wo Sie sparen können.
Einige Einsparungsmöglichkeiten sind z.B.
- Stromkosten reduzieren, bspw. Klimaanlage reduzieren oder abstellen
- Kontaktieren Sie Ihren Vermieter, ob dieser vorübergehend die Miete reduzieren oder aussetzen kann
- prüfen Sie, ob eine Beleihung Ihrer Lebensversicherung möglich ist
- Stellen Sie Vorsorge- bzw. Altersvorsorgeverträge vorübergehend auf ruhend
- stellen Sie Rechnungen, für alle Leistungen, die bereits erbracht wurden, aber noch nicht abgerechnet sind
- über Ihren Steuerberater können derzeit Steuererleichterungen kurzfristig beantragt werden
- zinslose Stundungen von Steuern
- Herabsetzung von Vorauszahlungen für Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer

Von der Führungskraft zur Führungspersönlichkeit

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